Audi als Dienstwagen

Vorteile entdecken und profitieren

Natürlich ist es ein tolles und vor allem sehr entspanntes Gefühl, einen Dienstwagen zu fahren. Aber es soll Menschen geben, denen ein Gefühl als Argument nicht ausreicht, auch wenn es noch so angenehm ist. Wie gut, dass es Fakten gibt, die auch eher sachliche Zeitgenossen beeindrucken.

Ein Dienstwagen hat viele Vorteile - hier finden Sie alle Informationen auf einen Blick.

Gohm + Graf Hardenberg GmbH Konstanz

Vorteile für Arbeitnehmer

Sie fahren nicht nur ein neues und attraktives Auto, sondern verfügen immer über ein Auto mit den aktuellsten Sicherheitsstandards.
Sie sparen Mehrwertsteuer und häufig auch Sozialabgaben.
Sie können die Versteuerung des geldwerten Vorteils auf Ihre Fahrzeugnutzung abstimmen.
Eine Anzahlung entfällt, wodurch Sie Ihr Erspartes schonen und es zinsbringend anlegen können.
Unvorhergesehene Kosten wie z.B. Unfallschäden, Reparaturen etc. belasten nicht Ihr Budget.
Sie profitieren von den günstigen Einkaufs- und Dienstleistungsvereinbarungen Ihres Arbeitgebers.
Sie haben kein Restwertrisiko beim Verkauf des Fahrzeuges.
Sie freuen sich über günstige Versicherungsprämien, oder die Versicherung ist sogar schon im Paket enthalten.
Auch die Kraftstoffkosten können in einem Dienstwagenpaket enthalten sein.

 

Vorteile für Arbeitgeber

Die Ausgestaltung der Gehaltsumwandlung kann aufwandsneutral erfolgen bzw. sogar zu einer Reduzierung der Lohnnebenkosten des Arbeitgebers führen.
Audi bietet Unternehmen attraktive Leasing- und Finanzierungskonditionen.
Die Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.Die Wertbeständigkeit eines Audi erleichtert die Leasing Kalkulation.

 

 

Gemeinsam sparen

Ob Gehaltsumwandlung oder Verzicht auf eine Gehaltserhöhung zu Gunsten eines Dienstwagens oder auch eine Kombination aus beiden Lösungen, sicher ist, dass Arbeitnehmer von allen drei Varianten profitieren. Gemeinsam mit der Volkswagen Leasing werden alle drei Modelle angeboten.

Die Auswahl der richtigen Methode

Grundsätzlich kann der Dienstwagenfahrer zwischen zwei Methoden wählen, nach denen die Kosten seines Dienstwagens und damit umgekehrt sein sogenannter geldwerter Vorteil berechnet werden. Zur Auswahl stehen die Pauschalmethode und die Nachweismethode.